Jeder Unfall ist schrecklich. Ist der Unfall selbst verschuldet, ist der Schock besonders groß. Dennoch muss zunächst geprüft werden, ob jemand verletzt ist, es Schäden an öffentlichem Eigentum oder Schäden am Auto gibt.
In den seltensten Fällen bleibt bei einem Unfall das Fahrzeug unbeschädigt. Entsprechend entstehen Kosten. Die Frage ist, wer die Kosten übernimmt. Es kann sein, dass bei einem selbst verschuldeten Unfall nur ein gewisser Teil der Kosten von der Versicherung übernommen wird.
Vollkaskoversicherte machen sich in der Regel nicht so viele Gedanken. Die Vollkaskoversicherung übernimmt grundsätzlich auch die Kosten, wenn der Unfall selbst verschuldet ist. Allerdings muss man mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Außerdem wirkt sich ein Unfall, der selbst verschuldet wurde, auf die Höhe der zukünftigen Beiträge aus.
Bei denjenigen, die eine Teilkaskoversicherung haben, übernimmt die Versicherung einen Teil des Schadens. Sie zahlt den Schaden des am Unfall mitbeteiligten Fahrzeugs. Den Unfallschaden am eigenen Auto übernimmt sie nicht.
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung übernimmt nicht nur die Kosten, wenn ein Unfall durch Fremdverschulden geschehen ist, sondern auch wenn er selbst verschuldet war. Es werden sämtliche Kosten am Auto des Unfallbeteiligten und am eigenen Auto übernommen.
Doch ganz ohne Kosten geht es auch bei der Vollkasko nicht. Bei einem selbst verschuldeten Unfall muss der Unfallverursacher von einer Kostenbeteiligung ausgehen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedliche. Auch kann es geschehen, dass der Unfallverursacher zunächst einmal die Kosten übernehmen muss und die Versicherung diese erst nachträglich erstattet. In diesem Fall hat die Versicherung das Recht, von einer Fachwerkstatt einen Kostenvoranschlag anzufordern.
Hochstufung
In den meisten Fällen zieht ein Schaden oder Unfall eine Hochstufung innerhalb der Versicherung nach sich. In diesem Fall geht die Versicherung davon aus, dass der Versicherungsnehmer ein erhöhtes Risiko darstellt, entsprechend steigen die Versicherungsbeiträge. Je nach Versicherung unterscheiden sich die Hochstufungen. Die Höhe der Schäden wirkt sich auf die Beiträge aus. Häufen sich während eines Kalenderjahres kleinere Zwischenfälle, kann es zu einer Hochstufung kommen.
Wichtig ist, dass bei einem Unfall, der vorsätzlich oder fahrlässig, beispielsweise durch Alkoholkonsum verursacht wurde, keine Versicherung die Schäden übernimmt.
Teilkasko
Bei einer Teilkasko sieht die Kostenübernahme bei einem selbstverschuldeten Unfall anders aus. In diesem Fall werden lediglich die Schäden am Auto des Unfallopfers übernommen, aber nicht die am Fahrzeug des Unfallverursachers. Eine Teilkaskoversicherung tritt für Schäden ein, wenn diese durch Fremdverschulden, Wildunfall und Umwelteinflüsse eingetreten sind.
Haftpflicht
In Deutschland und der gesamten EU sind Besitzer eines Autos verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist dafür da, dass Beteiligte, die am Unfall an sich nicht schuldig sind, geschützt werden. Kommt es bei einem Unfall zu Schäden aufseiten des Unfallopfers, kommt die Haftpflicht für diese auf. Zu beachten ist, dass die Schäden, die Resultat eines selbst verschuldeten Unfalls sind, von der Haftpflicht ausgenommen sind.
Probezeit
In diesem Fall gelten die gleichen Bedingungen wie bei den anderen Unfällen. Es kommt auf den Versicherungsschutz an. Ist der Unfall selbst verschuldet, treten Haftpflicht und Teilkasko nur für die Schäden des Unfallopfers ein. Da bei Fahranfängern von einem höheren Risiko hinsichtlich der Unfallgefährdung ausgegangen wird, sind die Versicherungsbeiträge für diese höher. Haben Fahranfänger während der Probezeit einen Unfall, kann dies weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
Unter Umständen kann es lohnend sein, wenn die Kosten bei kleineren Schäden selbst übernommen werden. So ist es möglich, innerhalb der Schadensfreiheitsklasse zu bleiben und einer Hochstufung innerhalb der Versicherung aus dem Weg zu gehen.