Auch Berlins Diesel-Besitzer können sich an den Gedanken an Fahrverbote gewöhnen. Am 9. Oktober 2018 verhandelte das Berliner Verwaltungsgericht eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und entschied: Berlin hat 3 Monate Zeit, Fahrverbote zu formulieren und muss bis zum Sommer 2019 erste Diesel aussperren.Nach Presse-Informationen sollen ab 2010 sogar einige Diesel der Schadstoffklasse 6 betroffen sein.
Die Organisatzion hat bereits mehrere Städte verklagt, in denen - wie in Berlin - der zulässige Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt zum Teil massiv überschritten wird. Nach Hamburg, Stuttgart und Frankfurt ist Berlin die nächste deutsche Großstadt, die Fahrverbote nicht mehr verhindern kann.
In einer ersten "Welle" soll es Diesel der Schadstoffklassen 1 bis 4 treffen, später dann auch die große Flotte der Euro-5-Diesel.
Fahrverbote gelten im kommenden Jahr - teilweise oder in Abschnitten - auf folgenden Straßen
- Leipziger Straße
- Friedrichstraße
- Behrenstraße
- Brückenstraße
- Reinhardtstraße
- Dorotheenstraße
- Alt-Moabit
- Stromstraße
- Joachimsthaler Straße
- Kaiserdamm
- Spandauer Damm
- Kaiser-Friedrich-Straße
- Hermannstraße
- Sonnenallee
- Mariendorfer und Tempelhofer Damm,
- Potsdamer Straße
- Leonorenstraße
- Oranienstraße
- Kapweg
Fahrverbote für Diesel drohen ab 2019 in immer mehr Städten. Zuletzt wurden beispielsweise Fahrverbote für Frankfurt beschlossen. Von daher war es vorauszusehen, dass sich Dieselfahrer auch in Berlin auf Verbotszonen einstellen müssen. Maßnahmen wie die von der Regierung vorgeschlagenen Umtauschprämien oder Hardware-Nachrüstungen, die – wenn überhaupt – wohl nicht vor 2019 kommen, könnten für viele Dieselfahrer zu spät kommen und Fahrverbote sind damit auch nicht zwangsläufig vom Tisch.
Dieselfahrer, die nicht weiter unter drohenden Fahrverboten und dem enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge leiden wollen, können ihre Ansprüche weiter rechtlich geltend machen. Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. „Zahlreiche Urteile zeigen, dass Schadensersatzklagen gegen VW aufgrund der Abgasmanipulationen gute Erfolgsaussichten haben“, so die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal. Allerdings müssen diese Ansprüche bis Ende 2018 geltend gemacht werden, damit sie nicht verjähren.
Alternativ kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, den Kaufvertrag rückabzuwickeln und sich von seinem ungeliebten Diesel zu trennen.
Sie möchten mit einem Anwalt über dieses Thema sprechen: Bitte Mail an info@ig-dieselskandal.de oder Anruf 0800 000 1961