ACHTUNG: Dieser Artikel ist veraltet und hat nur noch Archiv-Funktion!
Vom Dieselskandal betroffene VW-Besitzer können sich einer Verbraucherklage anschließen und damit einen Anspruch auf Schadensersatz sichern Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig fristgerecht und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend eingereicht. Es soll u.a. geklärt werden, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist, beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat.
Die VZ will nachweisen, dass Volkswagen mit Software-Manipulationen am Abgassystem des EA189-Motors Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. In das Klageregister eingetragene Verbraucher können nach einem obsiegenden Urteil selbst gegen VW klagen, wobei die Schuld dann nicht mehr verhandelt werden muss, sondern nur noch der Anspruch berechnet und beurteilt wird. Diese anschließenden Verfahren sind reguläre Gerichtsverfahren, in denen es abschließend um die Betroffenheit des einzelnen Klägers und um die Höhe seines Anspruches geht. Ob Volkswagen den Schaden durch sittenwidriges Verhalten verursacht hat oder nicht, steht in diesen Nachfolgeverfahren nicht mehr zur Verhandlung. Wer im Klageregister eingetragen ist, hat anspruch darauf, dass die im Musterverfahren verhandelte Schuld-Definition in bezug auf die beklagte Volkswagen AG auch auf sein individuelles Verfahren angewendet wird. Zudem hat der Personenkreis der auf der Liste eingetragenen das Recht, geschlossene Vergleiche auch auf sich Anwendung finden zu lassen. Teilnehmer am Verfahren haben das Ergebnis zu akzeptieren und können anschließend nicht nochmals klagen, falls ihnen das Ergebnis nicht passt.
Teilnahmeberechtigt sind alle, die zwischen 2007 und 2015 einen PKW mit EA189-Motor gekauft haben, also einen Vierzylinder-TDI von VW, AUDI, SEAT oder SKODA. Zweite Voraussetzung ist, dass es für den entsprechenden Motor eine Rückrufaktion gegeben hat. Für den Eintrag ins Klageregister muss diesese Betroffenheit nicht nachgewiesen werden, sie wird vom Bundeamt für die Justiz auch nicht überprüft. Der Eintrag ins Register ist kostenlos. Die Anspruchsdurchsetzung nach einem obsiegenden Urteil ist vergleichsweise günstig und mit keinerlei Risiko verbunden.
Wichtige Links und Infos
- Hier das Anmeldeformular online ausfüllen
- Info-Seite der Bundesamtes mit allen notwendigen Informationen
- Hier Anleitungen zum Ausfüllen finden
- Klage-Check der VZ
- Kostenlose Infos der VZ
- Angebot zur Verfahrensbegleitung durch die IG Dieselskandal
- Fragen und Antworten
Einige Fragen und Antworten:
1. Was ist ein Feststellungsverfahren?
Im Rahmen eine Feststellungsverfahrens geht es um die Feststellung einer Schuld. Es geht nur darum, ob VW sich des Betruges strafbar gemacht hat. Es geht nicht darum, einen individuellen Schadensersatz auszuhandeln wie im Fall einer Leistungsklage. Es geht um die Feststellung der Schuldverhältnisse und den theoretischen Rahmen des Umfanges der Schadensersatzansprüche.
2. Welche Folgen hat der Eintrag ins Klageregister?
Wer im Klageregister eingetragen ist, hat die Möglichkeit, im Anschluss an ein Verfahren Ansprüche an VW zu stellen, wobei es dann in der abschließenden Klage um die Höhe der Entschädigung geht, weil die Schuld ja schon geklärt wurde. Allerdings: geht das Verfahren verloren, dann erlischt auch jeglicher Schadensersatzanspruch.
3. Wer sollte mitmachen?
Wer Verbraucher ist und keine Rechtsschutzversicherung hat und das Klagerisiko scheut, sollte sich eintragen, denn nach Abschluss des Verfahrens ist es vergleichsweise günstig und sicher, den eigenen Anspruch durchzusetzen. Teilnehmen können nur Verbraucher als Besitzer eines vom KBA zurückgerufenen PKW mit der Motorisierung EA189 (VW, AUDI, SKODA und SEAT 4-Zyl. TDI mit 1,2, 1,4 und 2,0 Litern Hubraum, Baujahre 2007 bis 2015). Teilnehmen können auch VW-Käufer, die ihr Auto bereits verkauft haben: "Die Klage steht all denjenigen offen, die zwischen dem 1. November 2008 und heute einen der o.g. Fahrzeugtypen mit den beschriebenen Motoren erworben haben. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und wenn das Fahrzeug wieder verkauft wurde."
4. Werde ich automatisch entschädigt, wenn das Feststellungsverfahren gewonnen wird?
Nein, Sie müssen anschließend eine Klage gegen VW führen, wobei die Schuld nicht mehr verhandelt wird, sondern nur noch der Umfang des Schadensersatzes. Unter Umständen macht VW aber auch allen im Klageregister eingetragenen Personen ein Angebot.
5. Welche Rechtsfolgen hat der Eintrag ins Klageregister?
Die Verjährung wird bis zur Entscheidung des Gerichtes ausgesetzt. Ob Sie nach der Entscheidung gegen VW klagen ist Ihnen freigestellt. Eine Klage findet im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens statt und wird von Ihrem Rechtsanwalt zu einem günstigen Gebührensatz abgerechnet. Hohe Verfahrenskosten sind nicht zu erwarten.
6. Wird es weitere Musterfeststellungsverfahren geben?
Das aktuelle Verfahren findet aufgrund der drohenden Verjährung und angesichts einer hohen Opferzahl statt. Weitere Verfahren wird es in absehbarer Zeit für den Bereich des Dieselskandals nicht geben.
7. Muss ich jetzt handeln?
Nach Eröffnung des Klageregister ist ein Zeitfenster geöffnet, in dessen Rahmen der Eintrag vorgenommen werden muss, um wirksam teilzunehmen. Dieses Fenster umfasst in aller Regel 6 Wochen, endet im vorliegenden VW-Fall aber spätestens zum 31.12.2018 mit der ansonsten eintretenden Verjährung der Ansprüche.
8. Wie lange wird das dauern?
Es kann davon ausgegangen werden, dass das Musterfeststellungsverfahren bis zum Bundesgerichtshof getragen wird. In diesem Fall dürfte von einer Verfahrensdauer von insgesamt nicht weniger als 4 Jahren ausgegangen werden.
9. Erhalte ich eine Bestätigung?
Bei Versand des Formulars per E-Mail gibt es eine Empfangsbestätigung. Später wird nach Aufnahme in das Register eine Fall-Nummer mitgeteilt. Mit Hilfe dieser Nummer kann man später noch Veränderungen vornehmen oder die Teilnahme zurückziehen. Der Antrag wird nicht geprüft.
10. Was schreibe ich zu "IV"?
Schreiben Sie rund um Ihre Fahrgestellnummer eine Geschichte über die Beziehung Ihres Fahrzeugs zum Dieselskandal und dass Sie sich betrogen fühlen. Nicht fehlen sollte der Hinweis, dass man am Verfahren teilnehmen möchte, was man für das Auto bezahlt hat und wie viele Kilometer man gefahren ist. Ob diese Angaben rechtlich relevant sind steht nicht fest.
FAQ der Verbraucherzentrale
Auf der Homepage der Verbraucherzentrale finden sich auch wichtige Fragen und Antworten zum Musterfeststellungsverfahren. (Quelle u.a. eigene Recherche und Fragenkatalog der Verbraucherzentrale)
1. Wie erfahre ich von Musterfeststellungsklagen?
Die Musterfeststellungsklagen werden auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemacht.
2. Ab welchem Zeitpunkt kann ich eine Eintragung in das Klageregister anmelden?
Eintragungen sind erst nach öffentlicher Bekanntmachung der jeweiligen Musterfeststellungsklage möglich. Sie müssen also zunächst abwarten, bis die entsprechende Musterfeststellungsklage auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz veröffentlicht wurde.
3. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich mich zu einer Musterfeststellungsklage in das Klageregister eintragen lassen?
Eine Anmeldung zum Klageregister ist bis zum Ablauf des Tags vor Beginn des ersten Termins in dem betreffenden Musterfeststellungsverfahren möglich. Das Datum des ersten Termins wird auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemacht.
4. Wie kann ich eine Eintragung vornehmen lassen?
Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht mit der öffentlichen Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage zugleich jeweils ein Formular für die Anmeldung der Ansprüche von Verbrauchern. Dort beigefügt sind zudem ausführliche Hinweise, wie das Formular auszufüllen ist und welche konkreten Angaben einzutragen sind.
5. Ich bin Unternehmer. Darf ich eine Eintragung in das Klageregister anmelden?
Es kommt darauf an, in welcher Funktion Sie das Vertragsverhältnis, aus dem Sie Ansprüche ableiten wollen, gegenüber dem Beklagten eingegangen sind. Nur wenn Sie das Ihrem Anspruch zugrunde liegende Rechtsverhältnis als Verbraucher eingegangen sind, kann eine Musterfeststellungsklage Bindungswirkung für Ihren persönlichen Fall haben. Beispiel: Sie haben als beruflich Selbstständiger einen Gegenstand für ein Familienmitglied erworben, das diesen Gegenstand nicht für eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit, sondern rein privat nutzt. Dann haben Sie diesen Gegenstand als Verbraucher erworben und können Ihren Anspruch zur Eintragung in das Klageregister anmelden.
6. Muss ich der Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister Unterlagen beifügen? Nein. Für die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister sind keine Unterlagen erforderlich. Wenn alle Pflichtfelder in dem vom Bundesamt für Justiz bereitgestellten Anmeldeformular ausgefüllt werden, ist die Anmeldung vollständig.
7. Wie erfahre ich, ob meine Anmeldung in das Klageregister eingetragen worden ist?
Das Bundesamt für Justiz wird Ihnen alsbald nach der Eintragung Ihrer Anmeldung eine Bestätigung zusenden. Mit der Bestätigung erhalten Sie ein Geschäftszeichen, unter dem Ihre Anmeldung eingetragen ist. Dies muss bei der weiteren Bearbeitung der Eintragung stets angegeben werden.
8. Prüft das Bundesamt für Justiz meine Angaben zur Eintragung ins Klageregister? Nein. Die gesetzlichen Vorgaben bestimmen, dass das Bundesamt für Justiz Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung in das Klageregister einträgt. Die von Ihnen gemachten Angaben werden unverändert in das Register übertragen.
9. Muss ich Mitglied eines klageberechtigten bzw. des jeweils klagenden Verbandes sein, um mich in das Klageregister eintragen zu lassen?
Nein. Um sich in das Klageregister für Musterfeststellungsklagen eintragen zu lassen, müssen Sie nicht Mitglied eines klageberechtigten bzw. des jeweils klagenden Verbands sein.
10. Ist die Musterfeststellungsklage für mich als Verbraucher mit Kosten verbunden?
Nein. Die Anmeldung von Ansprüchen zum Klageregister ist für Verbraucher kostenfrei.
11. Kann ich meine Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister zurücknehmen?
Sie können die Anmeldung bis zum Ablauf des Tags des Beginns der mündlichen Verhandlung zurücknehmen. Dieser Termin wird auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz bekannt gemacht. Für die Rücknahme stellt das Bundesamt für Justiz ein Formular zur Verfügung.
12. Muss ich dem Klageregister Adress- oder Namensänderungen mitteilen?
Änderungen der Adresse oder des Namens sollen dem Bundesamt für Justiz mitgeteilt werden, damit nach Abschluss des Verfahrens ein ordnungsgemäßer Auszug aus dem Klageregister mit den Sie betreffenden Eintragungen erstellt werden kann. Für die Mitteilung einer Adress- oder Namensänderung stellt das Bundesamt für Justiz ein Formular zur Verfügung.
13. Erfahren die Parteien des Musterfeststellungsverfahrens, wie viele Verbraucher sich angemeldet haben?
Das Gericht der Musterfeststellungsklage erhält auf Anforderung einen Auszug aller im Klageregister zu der Musterfeststellungsklage erfassten Angaben über die Personen, die bis zum Ablauf der Anmeldefrist angemeldet sind. Das Gericht übermittelt den Parteien dann formlos eine Abschrift des Auszugs. Verbraucher erhalten keinen Auszug aller im Klageregister erfassten Personen, sondern auf Anfrage nur Auskunft über die zu ihrer Person im Klageregister erfassten Daten.
14. Wie kann ich mich über den Fort- und Ausgang des Musterfeststellungsverfahrens informieren?
Das Gericht veranlasst unverzüglich die öffentliche Bekanntmachung seiner Terminbestimmungen im Klageregister. Ebenfalls auf Veranlassung des Gerichts werden Hinweise und Zwischenentscheidungen im Klageregister veröffentlicht, wenn dies zur Information der Verbraucher über den Fortgang des Verfahrens erforderlich ist. Darüber hinaus muss das Urteil, ein vom Gericht festgestellter Vergleich, die Beendigung und die Rechtskraft des Verfahrens sowie die Einlegung der Revision gegen ein Urteil öffentlich bekannt gemacht werden. Alle Bekanntmachungen können Sie kostenfrei auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz einsehen.
15. Was mache ich nach Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens?
Nach rechtskräftigem Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens können Sie, sofern Sie im Klageregister eingetragen sind, beim Bundesamt für Justiz einen schriftlichen Auszug über Ihre Angaben im Klageregister beantragen. Hierfür stellt das Bundesamt für Justiz auf seiner Internetseite ein Formular zur Verfügung. Der Auszug dient als Nachweis über die rechtzeitige Anmeldung zur Eintragung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen in das Klageregister. Die rechtzeitige Anmeldung der Ansprüche hemmt den Eintritt der Verjährung gemäß § 204 Absatz 1 Nummer 1a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Da es sich bei der Musterfeststellungsklage nicht um eine Leistungsklage handelt, müssen Sie nach einem positiven Feststellungsurteil ihre individuellen Ansprüche noch gesondert gegen den Beklagten geltend machen. Das zuständige Gericht ist allerdings an die Feststellungen des Musterfeststellungsverfahrens gebunden.
Konkret: Jetzt anmelden!
Auf der Homepage des Bundesamtes finden Betroffene ein ausdruckbares Dokument, das entweder online ausgefüllt und abgesendet werden kan, oder ausgedruckt auf dem Postweg an das Bundesamt geschickt werden kann. Neben den bekannten Angaben zur Person gibt es einen Bereich mit bereits vorausgefüllten Angaben zum Verfahren. Diese müssen überprüft werden. Zu guter letzt muss eine kurze und individuelle Begründung der eigenen Betroffenheit geliefert werden. Eine solche Begründung könnte lauten: Ich bin Eigentümer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen PKW des Typs VW Passat. Ein Rückrufschreiben liegt vor. Ich fühle mich von der VW AG geschädigt und nehme daher diesen Eintrag in das Klageregister der Musterfeststellungsklagevor in der Erwartung einer angemessenen Entschädigung für den erlittenen Wertverlust.
Hilfe erwünscht?
Die aufgeführten Informationen versetzen Sie grundsätzlich in die Lage, die Anmeldung selbst vorzunehmen. Benötigen Sie trotzdem Hilfe? Zum Preis von 49 Euro inkl. Mwst übernimmt ein Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal Ihre Eintragung ins Klageregister. Bitte senden Sie uns dazu den Kaufvertrag zum Fahrzeugkauf und ein paar Infos zur allgemeinen Situation des Fahrzeugs. Sie erhalten eine Bestätigung des Bundesamtes für Justiz.
Sie können Ihre Beauftragung direkt an die IG Dieselskandal schicken
- Per Post: IG Dieselskandal, C.o. Udo Schmallenberg, Holunderweg 2, 59581 Warstein
- Per Mail: info@ig-dieselskandal.de
- Per telefonischer Anmeldung: 0800 000 1961
Die Eintragung wird von einem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal vorgenommen, Sie erhalten Rechnung in Höhe von 49 Euro inkl. 19 % Mwst. Ihre Anmeldung wird Innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung vorgenommen, spätestens aber bis zum 27. Dezember 2018. Nach dem 27. Dezember eingehende Beauftragungen können nicht mehr bearbeitet werden.