Nach jahrelangen Ermittlungen hat die EU-Kommission am 8. Juli 2021 Strafen im sog. Auto-Kartell verhängt. Wegen illegaler Absprachen zur Abgasreinigung muss Volkswagen, inklusive der Konzernmarken Audi und Porsche, eine Strafe in Höhe von rund 500 Millionen Euro zahlen und BMW wird in Höhe von rund 370 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Konkret werden den Autobauern Absprachen zur Größe der AdBlue-Tanks vorgeworfen.
Daimler hat sich zwar auch an den wettbewerbswidrigen Absprachen beteiligt, kommt aber mit einem blauen Auge davon und geht aufgrund der Kronzeugenregelung straffrei aus. Daimler hatte Selbstanzeige erstattet und die Kommission über die Absprachen informiert. Dafür wurde dem Konzern eine Geldbuße in Höhe von 727 Millionen Euro erlassen. Auch VW hatte sich noch selbst angezeigt, die Strafe wurde daher um 45 Prozent reduziert.
Die Absprachen des Autokartells waren 2017 ans Licht gekommen. Die Kartellwächter der EU-Kommission ermittelten wegen illegaler Absprachen der Autobauer. Dabei soll es auch um die Abgasreinigung, speziell um die Größe der AdBlue-Tanks gegangen sein. Der Harnstoff AdBlue wird bei der Abgasrückführung benötigt, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Um Platz zu sparen, sollen sich die Autohersteller auf kleinere AdBlue-Tanks geeinigt haben – zehn Liter sollten reichen. Von Juni 2009 bis Oktober 2014 habe es laut den Ermittlungen der EU-Kommission entsprechende Absprachen gegeben. Der Wettbewerb sei dadurch eingeschränkt, das Potenzial dieser Technik nicht ausgereizt worden, rügte die Kommission.
Das sei jedoch nicht alles, so Rechtsanwalt Christian Heitmann. „Die Absprachen zur Größe der AdBlue-Tanks sind ein teilweise wenig beachtetes, jedoch wichtiges Kapitel im Dieselskandal“, so der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt. Denn die freiwillige Beschränkung auf die kleineren AdBlue-Tanks brachten ein anderes Problem mit sich: Kleine Tanks müssen öfter nachgefüllt werden und das ist nicht besonders kundenfreundlich. „Um eine größere Reichweite mit einer Tankfüllung AdBlue zu erzielen, wurde daher möglicherweise die AdBlue-Zufuhr reduziert und unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr nur eine unzureichende Menge des Harnstoffs eingespritzt, was zu einem höheren Emissionsausstoß führt“, so Rechtsanwalt Heitmann. Dementsprechend sei eine Reduzierung der AdBlue-Zufuhr eine unzulässige Abschalteinrichtung. „In zahlreichen Verfahren zum Abgasskandal, auch und gerade bei Mercedes-Modellen, geht es u.a. auch um die Reduzierung der AdBlue-Zufuhr“, so Rechtsanwalt Heitmann.
Für den Frankfurter Rechtsanwalt ist klar, dass eine Reduzierung der Harnstoff-Zufuhr eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und betroffene Autokäufer Anspruch auf Schadenersatz haben. Zumal der Europäische Gerichtshof am 17.12.2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen als auf dem Prüfstand.