Betroffene Dieselskandal-Opfer fragen sich oft nach dem Ablauf eines Verfahrens, in vielen Fällen gegen die Audi AG oder gegen Volkswagen. Der VW Passat 2,0 TDI aus dem Jahr 2010 ist ein gutes Beispiel, an dem ein solcher Verfahrensablauf ganz gut erklärt werden kann. Das Auto ist grundsätzlich betroffen, dies man kann auch auf der VW-Website durch die Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN-Abfrage) nachprüfen.
Durch die Verwendung einer illegalen Einrichtung zur Abschaltung der Abgasnachbearbeitung kommt es zu einem Sachmangel, der auch durch eine Rückrufaktion nicht abgestellt werden kann, da die Maßnahmen eines Rückrufes andere Sachmängel hervorrufen, z. B. Reparatur-Anfälligkeit, höheren Verbrauch, Wertverlust, etc. Die Risiken und Folgen dieses Sachmangels muss nicht der Besitzer tragen, weshalb ein Rückgabeanspruch dem Hersteller gegenüber entsteht, da Händler nur zwei Jahre lang zur Verantwortung gezogen werden können: im Rahmen der sogenannten Gewährleistungspflicht auf Sachmängel. Danach sind Hersteller Anspruchsgegner.
Nun steht für unser 2010er Beispiel Passat 2,0 TDI sowohl die Betroffenheit als auch die rechtliche Grundlage fest. Dies gilt gleichermaßen für jeden Tiguan 2,0 TDI, jeden A4 2,0 TDI und jeden Touran 2,0 TDI und selbstverständlich für die Mutter aller Volksagen: den Golf 2,0 TDI.
Wir kommen nun zum Punkt Verjährung: Ansprüche aus einem Sachmangel verjähren 24 Monate nach Kenntnis. Als Ausgangstermin gilt Winterkorns Geständnis im September 2015, weshalb die Ansprüche auf einen einfachen Sachmangel Ende 2017 verjährt gewesen wären. Ein Anspruch verlängert sich allerdings um ein Jahr, sollte der Sachmangel vom Hersteller in betrügerischer Absicht herbeigeführt worden sein.
Da die Betrugsabsicht von VW-Chef Winterkorn in einer Pressekonferenz öffentlich zugegeben wurde, so Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal, sein eine erfolgversprechende Klage garantiert.
Warum werden denn dann nicht alle Verfahren gewonnen?
Experten der IG Dieselskandal wissen, dass es zu Richtersprüchen kommen kann, die den wirtschaftlichen Schaden des Klägers als gering einstufen, sollte das Fahrzeug exzessiv genutzt worden sein. Außerdem gibt es seltene Fälle, in denen Richter entscheiden, dass es viel mehr um den wirtschaftlichen Gewinn als einen erlittenen Schaden geht. Aus diesem Grund kommt es in erster Instanz vor dem Landgericht nur selten zur Abweisung einer Klage. VW Passat 2.0 TDI sind Dauerläufer, sogar Modelle mit über 200.000 Kilometern Kilometerleistung wurden bereits mit Erfolg zurückgegeben.
Kläger sollten deshalb auf jeden Fall in die zweite Instanz gehen. Im Rahmen einer Berufung hat VW in Folge der Beweislastumkehr nachzuweisen, dass weder Schaden entstanden ist noch Betrugsabsicht vorliegt. Genau dies fällt den Wolfsburgern allerdings schwer, insbesondere, weil in der Berufungsinstanz verwertbare Informationen verlangt werden und diese Daten vom Unternehmen unter Geheimhaltung gestellt wurden. Damit können wir die vielmals zitierte Aussage belegen: „VW vergleicht sich in der 2. Instanz“ – entweder VW vergleicht sich oder das Unternehmen tritt gar nicht erst an. Letzteres führt dann im Rahmen eines Versäumnisurteils zur Anerkennung des Klägeranspruchs.
Wie kann man sich so ein Urteil vorstellen?
Die Experten der IG Dieselskandal erklären, dass Kläger in der Regel mit einer Rückerstattung des im Kaufvertrag genannten Kaufpreises gegen die Rückgabe des Fahrzeugs rechnen können. Unter Umständen ist eine Nutzungsentschädigung fällig, in dessen Rahmen es zu einer entsprechenden Berechnung mit Abzug der Nutzung kommt. Die Gesamtsumme, die darauf entsteht, ist in jedem Fall sehr viel höher als der Gebrauchtwagenwert.
Und wer zahlt das alles?
In unserem Beispiel Passat 2,0 TDI ist die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung Formsache: alle Kosten werden von der „RSV“ übernommen. Sollte sich die Versicherung weigern, gibt es juristische Mittel, zum Beispiel eine Deckungsschutzklage.
Oder besser sofort zu Myright?
Es gibt eine Menge Unternehmen, die durch „Stärke in der Gemeinschaft“ werben. Der größtmögliche Schadensersatzanspruch ohne Abzüge lässt sich nichtsdestotrotz ausschließlich in Form von Individualklagen realisieren. Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal sehen genau hier den großen Vorteil gegenüber Sammelklagen-Anbietern, wie zum Beispiel Myright. Nach gewonnener Individualklage muss nämlich niemand seine Ansprüche teilen. Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorliegen, so kann man das Verfahren auch selbst finanzieren. Auch das, so Experten der IG Dieselskandal, macht angesichts der hohen Erfolgsaussichten Sinn.
Wir warten lieber auf die Sammelklage
Das ist ganz ähnlich wie beim Warten auf's Christkind: Die Stimmung ist heiter, aber was am Ende dabei herauskommt ist absolut unklar. Selbst die erfahrenen Juristen der IG Dieselskandal können wissen aktuell nicht, wie eine Sammelklage vonstattengehen soll. Während aktuell die Zeit drängt, gibt es keinerlei Informationen, ob es eine Klage im Abgasskandal geben wird. Bisher hat sich kein Verband dazu entschlossen, die Planung einer Sammelklage im Öffentlichen zu gestalten.