Das Verwaltungsgericht Schleswig ordnet an: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe binnen 14 Tagen die geforderte Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 gewähren. Reagiert das KBA nicht oder nicht vollständig vor ostern 2021, dann droht sogar ein Strafgeld in Höhe von 10.000 Euro. Es geht um die Einsicht zur Kommunikation und den internen Verkehr rund um die beiden VW-Motoren EA189 und EA288, mit denen seit 2008 alle 3- und 4-Zylinder-Modelle des Volkswagenkonzerns angetrieben werden – also auch Autos von Seat, Skoda und natürlich AUDI. Derzeit dürfte insbesondere der Inhalt der Dokumente zum Thermischen Fenster von Bedeutung sein, dies trifft zahlreiche Verfahren rund um den aktuellen Motortyp EA288.
Volkswagen hatte gegen die Herausgabe Klage eingereicht, worauf das KBA die geforderten Daten noch zurückhielt. „Offensichtlich unzulässig”- so die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes in Bewertung der Klage des Konzerns. Die Dokumente müssen der DUH nun zur Verfügung gestellt werden.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH: „Es ist unglaublich, dass eine staatliche Behörde unter direkter Kontrolle der Bundesregierung über fünf Jahre Recht bricht und Gerichtsurteile ignoriert, um ein betrügerisches Unternehmen zu schützen. Am Ende muss ein Gericht sogar zum maximal möglichen Zwangsgeld von 10.000 Euro greifen, um ein rechtskräftiges Urteil durchzusetzen. Für Millionen betroffener Kunden, die nach wie vor auf eine angemessene Bewältigung dieses Skandals warten, können die nun endlich freigegebenen Unterlagen für ihre rechtlichen Auseinandersetzungen sehr relevant sein. Der Beschluss ist zudem eine nächste Peinlichkeit für den Bundesverkehrsminister, der sich hartnäckig gegen eine Aufklärung des Skandals wehrt!“
Das nun schon seit 5 Jahren währende Verfahren hätte eigentlich 2018 vor dem Verwaltungsgericht Schleswig beendet werden können. Nach einem diesbezüglichen Beschluss hatte das KBA die Dokumente zwar an die DUH weitergeleitet, allerdings erst nach der Schwärzung wichtiger Passagen. Wirklich aussichtsreiche Rechtsmittel stehen dem Volkswagenkonzern und dem KBA nicht mehr zur Verfügung, um weiter wichtige Informationen denen vorzuenthalten, die Schadenersatz fordern und dies mit Vorsatz und sittenwidriger Schädigung seitens des Motorenentwicklers begründen.
Die Dokumente zitieren VW zu den vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA stellt die juristische Einschätzung gegenüber.
Dazu die DUH „Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.“
Bislang ist das KBA nur in Bezug auf den EA189 einsichtig und hat die Dokumente vollständig zur Verfügung gestellt. Das aktuell wichtigere Dokument zum EA288 bleibt aber – vorläufig - unter Verschluss.
Kommentare
Verhalten des KBA
Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kennt die Hinhaltetaktik der Behörde. Unter em 8. Dezember 2020 liegt der Kanzlei ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgericht Schleswig (Az. 6 A 243/18) über Akteneinsicht vor. Im Mittelpunkt der Akten stehen KBA-Ermittlungen zum Getriebe AL551, das in den Fahrzeugmodellen Audi Q5 (2,0 TFSI) und Audi RS6 (4,0 l TFSI) verbaut ist. Das KBA hat die Akten trotz rechtskräftigem Urteil bisher nicht herausgegeben. Unter dem 20. März 2021 hat die Kanzlei beim Verwaltungsgericht Schleswig die Androhung eines Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen das KBA beantragt.
Dieses Verhalten einer öffentlichen Behörde - die aus meinem Verständnis doch in erster Linie dem Schutz der Bürger verpflichtet ist - spricht für sich.
Wer sich überlegt, oder bereits in einem Klageverfahren ist, sollte seine Anwälte anweisen, entspr. Unterlagen des KBA zu seinem Fahrzeug vorzulegen. Wenn eine entspr. große Anzahl Betroffener hier in eine gleiche Stoßrichtung operiert, wird die Verhinderungs-/Verzögerungstatktik scheitern. Also - h a n d e l n.
EA 189 im T5
Für die meisten Modelle mit EA 189 Motor mag VW das zugegeben haben, für den T5 mit EA 189 bestreiten aber VW und KBA nach wie vor "unzulässige" Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben und verschleiern die Grundlage dieser Behauptung.
Leider sind die Details der Unterlagen gerade im Hinblick auf den Bulli T5 nirgends detailliert offengelegt...
Das wäre jetzt wirklich mal notwendig....