Die Besitzer eines VW-Bullis in der Version T5 bekommen aktuell deutlich die Schwächen der Aufarbeitung des Dieselskandals zu spüren: Obwohl allein mit der umstrittenen 180 PS-Motorisierung 140.000 Exemplare dieses Typs von 2008 bis 2015 mit dem Skandalmotor EA189 ausgerüstet wurden, können Bulli-Fahrer weder am Musterverfahren teilnehmen, noch sich – bislang – große Hoffnung auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen machen. Jetzt hat mit dem LG Osnabrück ein erstes Landgericht ein verbraucherfreundliches Urteil (10 O 824/20) gefällt und einen 2018 gebraucht gekauften Multivan zurück nach Wolfsburg geschickt. Der Eigentümer bekommt den Kaufpreis erstattet und muss nur ein Nutzungsentgelt für die gefahrenen Kilometer an Volkswagen zahlen. Sogar Deliktzinsen werden dem Kläger zugesprochen.
Es handelt sich um das erste Urteil und es ist noch nicht rechtskräftig - zumindest die Deliktzinsen wird das OLG auf Basis der aktuellen BGH-Entscheidungen wohl kassieren - aber unter dem Strich ist die Entscheidung ein sensationelles Urteil. Nach Meinung des Gerichts tut es nichts zur Sache, dass es kein Rückrufschreiben gibt, man sieht die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigungsabsicht als gegeben an. Derzeit ist die Rechtslage etwas unklar und wir verschweigen nicht, dass einige Verfahren verloren gegangen sind. besonders ärgerlich ist dabei ein abweisendes OLG Urteil, für das der BGH - ohne Angabe von Gründen - die Revisionsaufnahme verweigert.
In den aktuelleren Verfahren ist insbesondere das OLG Köln wegweisend, weil es eindeutig Stellung bezieht zu einem vermeintlichen Ammenmärchen, das VW nicht müde wird zu erzählen. Dabei geht es um die Frage, warum ALLE EA189 betroffen sind, aber der T5 nicht. VW behauptet, dass die Anschaltvorrichtung zwar verbaut - wie in 2,6 Millonen anderen EA189 - aber nicht aktiviert sei. Für das OLG tut das nichts zur Sache. Die Abschaltvorrichtung ist verbaut und basta!
Das Landgericht Baden-Baden hat im Fall eines T5 mit Automatikgetriebe definitiv eine unzulässige Abschaltvorrichtung nachgewiesen.
Positive Urteile T5 Dieselskandal
- das aktuelle Urteil des OLG Köln (Az.: I-25 U 91/20).
- das Urteil des LG Regensburg (erstritten von Brüllmann Rechtsanwälte (Az.: 44 O 2388/20).
- das aktuelle Urteil des LG Baden-Baden zum Aktenzeichen 4 0 3447
- das aktuelle Urteil des Landgerichts Osnabrück zum Aktenzeichen 10 O 824/20
- das aktuelle Urteil des Landgerichts Wuppertal zum Aktenzeichen 6 O 46/20
Vor dem LG Osnabrück bestritt VW den Einsatz eines Thermofensters nicht, hielt dieses aber aus Motorschutzgründen für zulässig. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Das Thermofenster sei nicht zulässig. Abschalteinrichtungen seien nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. Funktionen wie ein Thermofenster, die den Motor langfristig vor Versottung schützen sollen, stellten keine zulässige Ausnahme dar, so das Gericht.
In einem ähnlichen Fall hat auch das LG Wuppertal Schadenersatz bei einem T5 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 6 O 46/20). Das Gericht folgte damit auch dem BGH, der mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden hat, dass VW sich im Abgasskandal durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19).
Auch für das LG Köln eine klare Sache: Der EA189 arbeitet mit dem Thermischen Fenster, daher hat der Eigentümer einen Schadenersatzanspruch.
- OLG Düsseldorf zum Aktenzeichen I-13 U 18/19
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal führen weitere Verfahren – sogar mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherungen. Die wehren sich zwar mit Händen und Füßen gegen eine Deckungszusage in Fällen ohne offizielles Rückrufschreiben – aber der Fall T5 entwickelt sich derzeit zu einem Thema, das nach Rechts- und Verbraucherschutz schreit.
Was die Sache weiter vereinfachen dürfte: Die DUH hat einen T5 geprüft und deutliche Grenzwertüberschreitungen festgestellt, außerdem gibt es einen Beweisbeschluss, nachdem ein Gutachter prüfen muss, ob illegale Abschaltvorrichtungen verbaut wurden. Klarheit dürfte es auch zum Abschluss eines Verfahrens vor dem OLG Düsseldorf geben, wo das Ergebnis eines Beweisbeschlusses noch erwartet wird.
Erste Rückrufe für den T5
Im Januar 2020 hat das KBA den Rückruf 37L8 für einige T5-Modelle veröffentlicht. Allerdings dürfte das nicht der erste Versuch sein, nachträglich Ordnung in das Chaos zu bringen. T5-Fahrer gehen davon aus, dass die für den EA189 für alle anderen Modelle vom Golf bis zum A6 vorgeschriebenen Updates beim T5 so ganz nebenbei bei Werkstattbesuchen aufgespielt wurden.
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Thermisches Fenster, Rückrufe und der Öltod
Eine Sache ist derzeit Kern aller Argumente in Klageverfahren: VW nutzt das Thermische Fenster und das Thermische Fenster wurde von der EuGH-Generalanwältin als unzulässige Abschaltvorrichtung definiert - mehr muss man eigentlich gar nicht wissen. Generell geht es in einem T5-Dieselskandal aber auch um die Frage, welche Auswirkungen freiwillige, angeordnete oder ohne Wissen der Eigentümer durchgeführte Upates auf Lebenserwartung, Leistung und Verbrauch des Bullis haben. Vielfach wird über versottete AGR-Ventile diskutiert oder über den sogenannten "Öltod" geklagt.
Nachrüstungen für T5 Wohnmobile
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Was können wir für Sie tun?
Wir betreuen in Kooperation mit kompetenten Anwälten deutschlandweit diverse Interessengemeinschaften von Opfern im T5-Abgasskandal.
Für einige Modelle, die von Rückrufaktionen betroffen sind, sollten die Chancen auf Schadensersatz nun gut stehen. KBA und Volkswagen meiden das Wörtchen "Manipulation" und sprechen von "Konformitätsabweichungen". Durch den Rückruf verbessern sich jedoch auf jeden Fall die Chancen auf Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen oder Prozesskostenoptimierer.
Die T5-Gemeinde ist wie keine andere Dieselfahrer-Gruppe von Update-Folgen betroffen. In zig durch die IG Dieselskandal dokumentierten Fälle kam es 2000 bis 6000 Kilometer nach einem harmlosen Werkstattaufenthalt zu massiven Problemen mit der Abgasanlage. Neben einem Lichterrausch der Warnlampen krönen ein den Dienst quittierendes AGR-Ventil und Probleme mit dem Dieselpartikelfilter die Entwicklung. Ganz besonders heikel ist die Situation rund um den 180-PS-Biturbo T5 - Hier erreicht kaum ein Fahrzeug die 100.000 Kilometer-Marke. Wer denkt, dass dies neben Konstruktionsfehlern auf ein ungefragt vorgenommenes Update zurückzuführen ist, wandelt zumindest nicht allein durch die Welt. Händler und Werkstätten verweisen auf Verschwörungstheorien. Mehr Infos dazu finden Sie auch auf www.oeltod-anwalt.de.
Was sagt das KBA dazu
Um den Informationsstand zu verbessern, hatte die IG Dieselskandal 2018 mehrfach das KBA angeschrieben. Vorsichtige Antwort: "Der T5 wird untersucht!" Mündliche und schriftliche Antworten von Händlern und Volkswagen selbst an Gruppenmitglieder bringen auch wenig Licht ins Dunkle. Eine aktuelle Anfrage an das KBA ergab, dass der T5 nachwievor auf der Liste der noch zu überprüfenden und zu bewertenden Fahrzeuge steht.
Anbei das Zitat eines besorgten T5-Fahrers, der sich in seiner Not direkt an das KBA gewendet hatte: „Ich hatte u.a. das KBA angeschrieben mit der Bitte um Klärung der Beteiligung des T5. Tenor aus einem nachfolgend geführten erläuternden Telefonat: Bei der 103kW.Version des 2,0 l TDI gibt es evtl. weitere Untersuchungen, bei der 132 kW-Version (mein T5) ist derzeit nichts geplant.“ Das heißt nichts weiter als:
- Es gab einen Anfangsverdacht
- Der hat sich erhärtet
- Es wird weiter untersucht
Der T5-Besitzer erhielt abschließend folgenden ernüchternden Hinweis mit auf den Weg: „Die Kapazitäten für eine genaue Untersuchung sind auch erschöpft!“ Heißt: Für die Überprüfung der gesamten Modellpalette fehlen dem KBA die menschlichen und technischen Ressourcen.
Da es immer wieder lohnt, beim KBA in eigener Sache nachzufragen, haben wir ein einfaches Anschreiben entwickelt. Autobesitzer, die sich nicht genau im Klaren darüber sind, ob ihr Auto betroffen ist oder nicht, können sich so informieren lassen - Geduld muss mitgebracht werden.
Empfehlung der IG Dieselskandal
Die IG Dieselskandal empfiehlt T5-Besitzern, zeitnah aktiv zu werden und in Kontakt mit der Rechtsschutztversicherung zu treten, um zeitnah eine Deckungsabfrage vorzunehmen und mutig ins Verfahren zu gehen. Wenn dem Kraftfahrtbundesamt die Mittel fehlen, muss sich das Recht auf eigene Faust Bahn brechen, z.B. durch eine Beweisaufnahme unter Beteiligung eines Gutachters. Der macht denn die Arbeit, für die dem KBA offensichtlich gerade die Luft fehlt. Wir haben Rechtsanwältin Bauer HIER zur Thematik interviewt.
Klagen wegen T5
Derzeit sind mindestens 1000 T5 vor deutschen Landgerichten in Klageverfahren. Die ersten Klagen wurden erwartungsgemäß abgewiesen, aber das Osnabrücker Urteil macht jetzt mächtig Mut. Aber auch die verlorenen Verfahren stehen gut da, denn es steht zu erwarten, das aufgrund der erdrückenden Fakten in der zweiten Instanz seitens VW ein attraktives Vergleichsangebot kommt. Wer rechtsschutzversichert ist, sollte jetzt klagen!
DUH-Untersuchungen
In Kooperation mit der IG Dieselskandal hat die Deutsche Umwelthilfe einen T5 genauer unter die Lupe genommen und ernsthafte Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Bitte hier das entsprechende Dokument ansehen
Beweisbeschluss OLG Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beweisbeschluss gefasst und die Ermittlung möglicher Grenzwertüberschreitungen in die Hände eines Gutachters gelegt.
Beweisbeschluss OLG Karlsruhe
Der Abgasskandal deckte auf, dass VW bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor des Typs EA 189 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Die Folgen sind bekannt: Das KBA ordnete für die betroffenen Fahrzeuge des VW-Konzerns den Rückruf an. Ausnahme: Der VW T5. Obwohl in dem „Bulli“ auch der Motor EA 189 verbaut ist, blieb der Rückruf aus. Bedeutet der ausgebliebene Rückruf, dass beim VW T5 alles „sauber“ zugeht und keine Abgaswerte manipuliert wurden? Davon ist nicht zwangsläufig auszugehen. Liegt ein Rückruf des KBA vor, spricht das zwar für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch nicht, dass ein ausgebliebener Rückruf des KBA ein Beweis dafür ist, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Das haben verschiedene Gerichte bereits im Zusammenhang mit anderen Motoren und Herstellern klargestellt.
So gibt es auch keine plausible Erklärung dafür, warum der VW T5 die große Ausnahme im Dieselskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 sein soll. Für mehr Klarheit will nun das OLG Karlsruhe sorgen und hat ein Gutachten bei einem VW T5 angeordnet (Az.: 13 U 122/21). Der Sachverständige soll klären, ob in dem T5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt.
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Die T5-Typisierungsaktion
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Anwälte im T5-Dieselskandal
Mit den Kooperationsanwälten der IG Dieselskandal sind Besitzer von Schummeldieseln immer gut beraten.
- Rechtsanwalt Frederik Gisevius, Stuttgart - PLZ 7 & 8
- Rechtsanwalt Georg Schepper, Bielefeld - PLZ 3
- Rechtsanwalt Christoph Gotzen, (Saarland und Umgebung)
- Rechtsanwalt Sebastian Koch, Bad Nauheim, PLZ 6
- Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel, PLZ 2
- Rechtsanwältin Nicole Bauer, Altenberg - Berlin und neue Bundesländer
- Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach, Bayreuth - PLZ 9
Kommentare
Erfahrungen T5
Mit meinem T5 hatte ich folgende Probleme:
„Turboladerschaden“ 2012
Reparatur durch Fachwerkstatt Auto Thomas B.
Vorläufiger Kostenvoranschlag über 4000 Euro
Auf Nachfrage wegen Garantie Reduktion der Kosten auf 2000 Euro
Nach der Reparatur traten Probleme mit „Strömimgsventilen“ auf
Fahrzeug hatte keine Leistung, max. 80 km/h
„ Das könnte gar nicht sein“ Aussage bei VW
Probefahrt durch KFZ-Meister, Bestätigung der Leistungsminderung
Nachreparatur….keine Verbesserung
Nachreparatur (Einsetzen von neuen Ventilen)….Verbesserung
Fahrzeug erreichte aber nie mehr die Leistung, die er davor hatte. Anzug und Beschleunigung sind geringer. Spritverbrauch ist um 2 Liter/100km gestiegen.
T5 habe kein Update vornehmen lassen
Vielleicht hilft mein Hinweis. Mit Nachdruck hat mein VW-Händler vor ca. 2 Jahren auf ein Softwareupdate bestanden. Dies habe ich bis heute abgelehnt. Ein Jahr später schilderte mir der Meister, dass die Vertreter von VW auf meine Ablehnung überaus emotional reagierten, dass muss doch einen Grund haben.Als ich ihn zum Inhalt des Updates befragte bekam ich die Auskunft, dass bei meinem Automatik im 4.Gang es bei Beschleunigung zu erhöhten Abgaswerten kommt.Dieses " Getriebeupdate" würde dies korrigieren. Was ich damit sagen möchte ist, dass wenn das KBA jetzt doch im Nachgang die Modelle untersucht, könnte VW bereits mit der Software Einfluss genommen haben, sodass der Nachweis bei den korrigierten Modellen nicht mehr erbracht werden könnte
Gutachter können das...
Das ist ein sehr hilfreicher Hinweis, weil diese Getriebe-Steuerung vielen nicht bewusst ist. Angst vor nicht mehr nachweisbaren Updates muss man aber nicht haben. Spezialisierte Gutachter können so etwas herausfinden.
T5 ..132 kW. Schaltgetriebe Leugnen einer illegalen Abschaltung
Ich bin Besitzer eines VW T5 Multivan 132 kW (180 PS) Schaltgetriebe, BJ 2013, Euro 5.
Ich hatte meine ersten Versuche zu Aufklärung bereits mitgeteilt. VW hatte immer geleugnet, der T5 sei von Rückrufen betroffen. Dies stimmt ja auch, denn nach wie vor verkauft man die wohl vorhandenen Abschalteinrichtungen als angeblich nicht illegal. Nach meiner Anfrage beim KBA hatte mir ein Mitarbeiter bestätigt, dass eine Untersuchung geplant sei. Diesen Sachverhalt finde ich auch in den Infos der AG Dieselskandal wieder. Inzwischen sind wir ja aber etwas an Erkenntnissen reicher.
Die Untersuchung der 103 kW Version mit DSG (Automatik) ist 2019 erfolgt. Die Abschalteinrichtung wurde dann aber von VW und KBA in bemerkenswerter Einträchtigkeit als nicht illegal eingestuft. VW und das KBA haben dies auf meine Anfragen bestritten bzw. ausdrücklich nicht bestätigt. Für das Fahrzeug liegt kein Rückruf vor. Erstaunlicher Weise wurde aber ein Rückruf für eine Korrektur der Getriebesteuerung aufgelegt. Wer glaubt daran, dass das Getriebe nicht fahrdynamsch sinnvoll ausgelegt gewesen wäre? Man versucht wohl eher die eindeutig festgestellten Grenzwertüberschreitungen damit zu kaschieren.
Nun stellt sich die Frage auf was man es bei der Schaltgetriebeversion schieben will, die natürlich noch nicht untersucht ist. Die Zeit spielt ja für VW.
Es ist an der Zeit, dass wir in einer koordinierten Vorgehensweise hier für eine Offenlegung der kriminellen Machenschaften sorgen.
Ich bitte um Rückmeldung der Red. in der Sache.