Die aktuell zentrale Frage im EA189-Dieselskandal ist die nach Verjährung. Das BGH-Urteil zur Verjährung im VW Abgasskandal (EA 189) steht noch aus. Der BGH ließ in der Verhandlung am 14. Dezember 2020 aber durchblicken, dass er Schadenersatzansprüche wohl für verjährt hält, wenn die Klage erst 2019 oder 2020 eingereicht wurde. Allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist ist nach Ansicht des BGH dann Ende 2015 angelaufen, wenn der Kläger bereits 2015 Kenntnis darüber hatte, dass sein Fahrzeug konkret von den Abgasmanipulationen betroffen ist (Az.: VI ZR 739/20). Diese Einschränkung dürfte das BGH-Urteil, das in den nächsten Tagen verkündet werden soll, mehr oder weniger zu einer Einzelentscheidung machen.
In der Regel kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Fahrzeughalter schon kurz nach Bekanntwerden des Abgasskandals Kenntnis von der Betroffenheit ihres Fahrzeugs hatten. Diese Kenntnis ist oft aber erst mit dem Erhalt des Rückrufschreibens in 2016 oder 2017 eingetreten.
Zuvor hatte der BGH in einer Berufungsentscheidung festgestellt, dass Ansprüche, die nach 31. Dezember 2015 gestellt wurden, nicht nach Paragraf 826 BGB bemessen werden können, da der "Sünder" VW seine Manipulationen ja zugegeben habe und man anschließend nicht mehr von Sittenwidrigkeit ausgehen könne. Und als wäre das alles nicht kompliziert genug gibt es noch den EuGH
Rückblick
Der VW-Dieselskandal begann offiziell im September 2015 mit der Beichte des damaligen VW-Vorstandsvorsitzenden. Martin Winterkorn gab zu, dass 2,6 Millionen PKW manipuliert wurden, um EU-Grenzwerte einhalten zu können. Es wurde für alle in Deutschland verkauften Modelle mit der angegebenen Motorisierung die Verwandung einer so geannten Defeat Device zugegeben. das Kraftfahrtbundesamt ordnete daraufhin den Rückruf der 2,6 Millionen in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge an. Im Rahmen der Updates der Software wurde der NoX-Ausstoß den Grenzwerten angepasst. Kritiker der Maßnahmen befürchten, dass die Updates zu Lasten von Leistung, Verbrauch und Lebensdauer der Fahrzeuge gehen.

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- Rechtsanwalt Marcel Seifert, Stuttgart - PLZ 7, 8 & 9
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Wen unterstützen wir?
In erster Linie geht es um Modelle, die von offiziellen Rückrufaktionen in Form von Zwangsmaßnahmen des Kraftfahrtbundesamtes betroffen sind. In der IG EA189 geht es um VW, AUDI, SEAT und Skoda.
Es sind alle Modelle mit EA189-Motor betroffen (2008 – 2015) – dabei handelt es sich um den klassischen Reihenvierzylinder, der in allen Hubraum-Versionen bis zu 2000 CCM als “TDI” verbaut wurde.
Nach 2014/2015 wurde der EA288 als Nachfolgemotor verbaut in allen Modellen des Konzerns mit bis zu 2 Liter Hubraum. Hier gab es zwar von Anfang an Probleme und freiwillige Rückrufaktionen, Zwangsmaßnahmen wurden bislang nur für den T6 mit PKW-Zulassung vom KBA erlassen. Für den aktuellen T6 Multivan mit Schadstoffklasse 6 galt bis Mitte 2018 ein Zulassungstopp. Modelle mit 6-Gang-Schaltgetriebe wurden aus dem Programm genommen.
Problematisch ist, dass Eigentümer von Dieselfahrzeugen in Deutschland weder über ihre Betroffenheit, noch über Ihre Rechte ausreichend informiert werden. Diese Defizite wollen wir in der IG Dieselskandal aufarbeiten.