Die IG Dieselskandal ist ein Informationsservice für besorgte Besitzer von Wohnmobilen, die vom Dieselskandal betroffen sind oder betroffen sein könnten. Wir bieten neben Informationen auch
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Aktuell und wichtig im Wohnmobil Dieselskandal::
- KBA-Rückruf 010493 für Luxusliner mit IVECO Daily (Morelo, Concorde, Niesmann + Bischoff etc.)
- Mit Urteil vom 1. März 2021 (Az. 12 O 316/20) wurde Fiat Chrysler im Diesel-Abgasskandal vom Landgericht Koblenz erstmals verurteilt (Versäumnisurteil)
- Interessanter Video-Bericht von "PlusMinus"
- Wohnmobile werden zum Verdachtsfall für das KBA - Rückrufe drohen auch für Ducato-Modelle
Was tun im Wohnmobil Dieselskandal?
Der Verdacht hält sich schon länger - nun ist der Abgasskandal wohl endgültig im Wohnmobil-Lager angekommen. Nach einer Razzia bei Fiat und IVECO kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile über kurz oder lang zurückgerufen wird, damit unzulässige Abschaltvorrichtungen entfernt werden können. Es geht um Diesel-Motoren - z.B. den legendären Ducato - , die überwiegend in Wohnmobilen zum Einsatz kommen. Der „Ducato“ wurde ursprünglich für die Nutzfahrzeuge der Italiener entwickelt, Chassis und Antrieb eignen sich hervorragend zum Einsatz in Wohnmobilen. Gleiches gilt für die größeren IVECO-Motoren (Basisfahrzeuge Daily Hi-Matic, Daily 4x4, Eurocargo), die vornehmlich in Kleinlastwagen oder belastbaren Transportern sowie in High-End-Wohnmobilen und teuren Expeditionsfahrzeugen eingebaut werden.
Eine Razzia der Staatsanwaltschaft Frankfurt an mehreren deutschen Standorten von Fiat und Iveco brachte den Stein im Wohnmobil Dieselskandal endgültig ins Rollen. Bis dahin hatte es immer mal wieder Hinweise auf Betroffenheiten italienischer Motoren gegeben, das Tor zum Wohnmobilmarkt wurde dabei aber nicht wirklich geöffnet. Ganz neu sind die aktuellen Vorwürfe aber ganz und gar nicht: Unter anderem waren 2016 schon Hinweise des Autoelektronik-Entwicklers Bosch verfolgt worden, nach denen von Manipulationen bei Fiat und Iveco ausgegangen werden konnte. Den aktuellen Untersuchungen liegt der Verdacht zugrunde, dass das Unternehmen oder einzelne Personen für die Verwendung von Abschaltvorrichtungen, die nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 untersagt sind, verantwortlich sein könnten.
Der Wohnmobil Dieselskandal : Der Traum vom Wohnmobil bekommt Risse - Eine Betroffenheit im Dieselskandal bedeutet, dass das Emissions-System manipuliert wurde.
Wir haben einen Online-Rechner entwickelt, mit dem Besitzer von Wohnmobilen ihren Schadenersatzanspruch bemessen können. Die bislang im Abgasskandal angebotenen Rechner funktionieren im Womo-Bereich nicht, da von anderen Laufleistungen ausgegangen werden muss.Basis für zu erhebende Klagen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hat in einem VW-Verfahren (Az. C-343/19) entschieden, dass Hersteller grundsätzlich im Land angeklagt werden können, in dem das Fahrzeug verkauft wurde
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Wir haben eine Interessengemeinschaft für betroffene Wohnmobilisten gegründet. Sie erhalten regelmäßig Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Urteilen rund um das Thema Wohnmobile im Dieselskandal.
Von den aktuellen Untersuchungen sind die Unternehmen FIAT, Jeep, ALFA ROMEO und IVECO mit Motoren der Schadstoffklassen 5 und 6 betroffen. Im einzelnen handelt es sich um Multijet-Motoren mit 1,3 und 1,6 Liter Hubraum sowie die in Wohnmobilkreisen sehr beliebten Ducato-Multijet-Aggregate mit 2 und 2,3 Liter Hubraum.
Hinweise auf den Wohnmobil Dieselskandal gab und gibt es genug: Schon im Jahr 2016 informierte die Firma Bosch das KBA über Manipulationen der Steuergeräte für Wohnmobile. Das deutsche Kraftfahrtbundesamt untersucht bereits konkret den Fiat 500x mit 1956 ccm und 103 kW Leistung (Euro 6), den Ducato mit 2999 ccm und 130 kW (Euro 5), sowie den Jeep Cherokee mit 1956 ccm Hubraum und 125 kW Leistung (Euro 5) auf konkrete Verdachtsmomente. Der Jeep wurde konkret und verpflichtend zurückgerufen. Ebenfalls im Visier der Behörden dürfte bereits das Basismodell Daily Hi-Matic mit dem Motor F1A, 2.3 Liter, 136 oder 156 PS oder F1C 3.0 Liter, 180 oder 210 PS sein. Problematisch in der Aufarbeitung des Skandals dürfte die Fülle unterschiedlichster Modelle und Motoren sein.
Heute fährt ein sehr großer Anteil von Wohnmobilen aller Klassen mit Motoren von FIAT und IVECO herum, die unter Umständen über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügen. Diese sorgt dafür, das Grenzwerte für NOx nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, in Wirklichkeit aber nicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Liste betroffener Fahrzeuge noch erheblich erweitert.
Aber: Der Wohnmobil Dieselskandal unterscheidet sich ziemlich von den bislang in Deutschland behördlich verfolgten Manipulationen. Zum einen dürfte es schwer werden, den Wohnmobil-Ausrüstern eine Beteiligung am Skandal nachzuweisen, zum anderen sind viele der betroffenen Autos innerhalb der vergangenen zwei Jahre ausgeliefert worden – neu und gebraucht. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. „Nach der Analyse der bisherigen Anfragen ist festzustellen, dass bei vielen Abgasskandal-Opfern noch ein gewährleistungsrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht, also ein Anspruch, der sich direkt gegen den Verkäufer/Händler richtet und zwei Jahre nach Kauf noch durchgesetzt werden kann!“
Klagen und Urteile im Wohnmobil Abgasskandal
Landgericht Frankenthal (Az.: 5 O 40/21) - 2Win, Pössl
Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato hat das Landgericht Frankenthal Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen zu Stellantis gehörend, mit Urteil vom 27. Oktober 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5 O 40/21). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs 2Win des Herstellers Pössl.
LG Gera, (Az.: 7 O 103/21) - 2Win, Pössl
Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen Stellantis, ist im Abgasskandal von einem weiteren Gericht zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Gera entschied mit Versäumnisurteil vom 31. Mai 2021, dass Fiat Schadenersatz bei einem Wohnmobil leisten muss (Az.: 7 O 103/21). Konkret ging es in dem Verfahren um ein Wohnmobil Modell T 337 des Herstellers Carado. Basis für das Wohnmobil bildet ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte aus, dass die Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach dem Start des Motors abgeschaltet wird. Damit sei die Abgasreinigung gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest auf dem Prüfstand aktiv, so dass im Prüfmodus der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werde. Im realen Straßenverkehr steige der Emissionsausstoß nach der Deaktivierung der Abgasreinigung wieder deutlich an und überschreitet den Grenzwert. Da sich der Autokonzern nicht zu den Vorwürfen äußerte, sprach das LG Gera dem Kläger Schadenersatz zu. Fiat Chrysler bzw. Stellantis kann binnen eines Monats Einspruch gegen das Urteil einlegen.
LG Görlitz, (Az.: 5 O 28/21) - Challenger 398 XLB Special Edition
Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) ist im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz bei einem Wohnmobil verurteilt worden. Das Landgericht Görlitz entschied mit Teilversäumnisurteil, dass in dem Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Fiat sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 5 O 28/21).
LG Koblenz, Az. 12 O 316/2 - Roller Team
Ein erster Klageerfolg: Fiat Chrysler Automobiles (heute Stellantis) ist zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Koblenz entschied entsprechend am 1. März 2021. Basis des Schadenersatzanspruchs ist vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach §826 BGB (Az. 12 O 316/20). Fiat Chrysler muss nach Abzug der Nutzungsentschädigung 52.484,12 Euro bezahlen. Das Landgericht musste ein Versäumnisurteil fällen, da sich die Beklagte nicht zum Vorwurf geäußert hatte. Es ging um einen 2,3 Liter Multijet-Motor der Schadstoffklasse 6 - Ausbauer der Fahrzeugs ist Roller Team.
LG Freiburg, ADRIA Twin
Vor dem Landgericht Freiburg wurde die erste Klage auf Rückgabe und Schadenersatz eingereicht. Basis für die Anfang August 2020 in Freiburg erhobene Klage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hat in einem VW-Verfahren (Az. C-343/19) entschieden, dass Hersteller grundsätzlich im Land angeklagt werden können, in dem das Fahrzeug verkauft wurde. Verhandelt wird ein Wohnmobil Adria Twin mit einer 2,3-Liter-Maschine, also ein sogenannter Kastenwagen-Umbau. Es geht um die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 47.000 Euro abzüglich der Nutzungsentschädigung.
LG Saarbrücken, Niesmann + Bischoff, Arto 79LE
Ein weiteres Verfahren wurde vor dem Landgericht Saarbrücken eröffnet, hier geht es um das Wohnmobilmodell „Arto 79LE“ von „Niesmann + Bischoff“.
LG Freiburg, Az. 14 O 333/20, Dethleffs Esprit T7150 EB
Erste mündliche Verhandlung im Wohnmobil-Dieselskandal: Das Landgericht Freiburg verhandelte am 25. Januar 2021 über den Schadenersatzfür den Besitzer eines Wohnmobils von Dethleffs (Esprit T7150 EB). Das erstinstanzliche Verfahren ging verloren. Das Landgericht Freiburg hat die erste Klage im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles abgewiesen (Az. 14 O 333/20). Der Kläger hat Berufung vor dem OLG Karlsruhe eingelegt.
Hier den Schadenersatzanspruch berechnen.
Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe
Abgasskandal: Wohnmobil-Branche im Abgasskandal: Landgericht Koblenz verurteilt Fiat | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/13641239-abgasskandal-wohnmobil-branche-abgasskandal-landgericht-koblenz-verurteilt-fiat
Nach Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) übersteigen zwei Fiat-Wohnmobile mit der Abgasnorm Euro 5 die Grenzwerte für giftige Stickoxide massiv. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) hat laut DUH-Gutachten den erlaubten Stickoxidgrenzwert im Straßenbetrieb um den Faktor 6,9 überschritten, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um den Faktor 9,9. leider gelten Gutachten der DUH im Wohnmobil Dieselskandal nicht als gerichtsfest.
Abgasskandal: Wohnmobil-Branche im Abgasskandal: Landgericht Koblenz verurteilt Fiat | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/13641239-abgasskandal-wohnmobil-branche-abgasskandal-landgericht-koblenz-verurteilt-fiat
Abgasskandal: Wohnmobil-Branche im Abgasskandal: Landgericht Koblenz verurteilt Fiat | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/13641239-abgasskandal-wohnmobil-branche-abgasskandal-landgericht-koblenz-verurteilt-fiat
Die Geschichte des Wohnmobil Dieselskandal
Hinweise auf die Betroffenheit gab es in den letzten Jahren genug. Beim KBA wird der Ducato-Motor als Verdachtsfall geführt und die Deutsche Umwelthilfe wies bereits 2016 nach, dass ein Ducato weit mehr NOx ausstieß, als laut Zulassungsgenehmigung zulässig. Grund dafür: Der Motor schaltet die Abgasreinigung offensichtlich 22 Minuten nach dem Start komplett ab. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt sieht einen Anfangsverdacht gegen Fiat als gerechtfertigt an, zumal der Hersteller der Fahrzeug-Elektronik - das deutsche Unternehmen "Bosch" das KBA im Jahr 2016 selbst informiert hatte.
Bei älteren Wohnmobilen zeichnet sich im Wohnmobil Dieselskandal ab, dass sich Klagen eher gehen Fiat oder Iveco richten werden. Dr. Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: „Auf die subjektiven Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gemäß § 826 BGB (Vorsatz, Sittenwidrigkeit), die beim Händler regelmäßig nicht vorliegen dürften (Ausnahme Kauf bei Hersteller-Niederlassung) kommt es bei kaufrechtlicher Gewährleistung nicht an. Deswegen sollten Käufer mit Kaufdatum 11/2018 und jünger jetzt tätig werden. Fixer Termin ist das Datum der Übergabe des Fahrzeugs.“
Derzeit gehen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt regelmäßig Anzeigen von geschädigten Wohnmobilisten ein. Oberstaatsanwältin Nadja Niesen zählte bis Ende Oktober 2020 Anzeigen von rund 300 Fahrzeugkäufern, die meisten von Wohnmobilen. Grund dafür ist ein öffentlicher Aufruf von Polizei und Staatsanwaltschaft: „Das Polizeipräsidium Frankfurt ermittelt aktuell wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges (Einbau nicht gesetzeskonformer Abschalteinrichtungen im Emissionssystem in Dieselfahrzeuge) gegen namentlich bekannte Personen sowie weitere bislang nicht identifizierte Verantwortliche der Autokonzerne Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. nebst deren Tochter- und Enkelgesellschaften sowie IVECO Magirus AG. Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Im Kontext der Ermittlungsverfahren gegen die genannten Fahrzeughersteller bitten wir Neuwagenkäufer und Tageszulassungskäufer unten aufgeführter Dieselfahrzeuge, ihre örtliche Polizeidienststelle aufzusuchen, um Hinweise mitzuteilen.“ Eine Liste der angefragten Fahrzeuge und Motoren finden Sie hier.
Die Hersteller von Wohnmobilen sind bis 2020 immer wieder von Fiat-Chrysler informiert worden, dass die heute betroffenen Motoren vom Dieselskandal nicht betroffen sind und allen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Juristisch ist das nicht von Belang, eröffnet aber unter Umständen verklagten Wohnmobilproduzenten die Chance, Ansprüche aus dem Wohnmobil Dieselskandal an den Motorenhersteller durchzusetzen.
Im Juli 2021 teilt das KBA mit, dass die behörde nun ihrerseits die Zulässigkkeit von Abschaltvorrichtungen prüft und unter Umständen Rückrufe einleiten will. HIER mehr erfahren
Anspruch
Problematisch bei der Anspruchsberechnung im Wohnmobil Dieselskandal ist die Tatsache, dass der nach der normalen "Nutzungsentgelt-Berechnung" festgestellte Schadenersatzanspruch bei wertbeständigen Modellen meist niedriger als der aktuelle Wiederbeschaffungspreis ist. Das bedeutet: Selbst, wenn eine Klage gewonnen wird, macht eine Rückgabe keinen Sinn, da man auf dem Gebrauchgtfahrzueg-Markt bessere Erlöse erzielen würde.
Anwälte im Wohnmobil Dieselskandal
Mit den Kooperationsanwälten der IG Dieselskandal sind Besitzer von Schummeldieseln immer gut beraten
- Rechtsanwalt Marcel Seifert, Stuttgart - PLZ 7 & 8
- Rechtsanwalt Georg Schepper, Bielefeld - PLZ 3
- Rechtsanwalt Nicolas Gotzen, Großraum Saarland und angrenzende Bereiche
- Rechtsanwalt Sebastian Koch, Bad Nauheim, Nordhessen
- Rechtsanwalt Christian Heitmann, Südhessen
- Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel, PLZ 2
- Rechtsanwältin Nicole Bauer, Altenberg - Berlin und neue Bundesländer
- Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach, Bayreuth - PLZ 9
Unsere Kooperationsanwälte bieten im Wohnmobil Dieselskandal eine kostenlose Erstberatung zum Wohnmobil-Dieselskandal sowie eine ebenfalls kostenlose Abfrage einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung an. Der Kontakt zu einem Experten ist der erste Schritt zur Wahrung von Schadenersatzansprüchen aus dem Wohnmobil Dieselskandal..
Informationen zu FCA - FIAT-Chrysler
Die Razzien bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und CNH Industrial zeigen deutlich, dass der Abgasskandal kein rein deutsches Problem ist und auch nicht nur PKW betrifft. Genau wie die deutschen Hersteller hat FIAT bereits in den USA Strafen im Dieselskandal gezahlt (800 Millionen Dollar). Der Konzern produziert Busse, LKW und Feuerwehrfahjrzeuge Das Recht, auf das sich der Abgasskandal in Deutschland bezieht, ist europäisches Recht - es macht also für einen deutschen Verbraucher keinen Unterschied, ob FIAT betrügt oder Volkswagen. Der europäische Gerichtshof hat dazu eindeutig Stellung bezogen und festgestellt, dass Verbraucher die Hersteller am Wohnort verklagen können, bzw. am Ort des Vertragsschlusses. Verklagt werden können die zu FCA gehörenden Unternehmen Fiat, Alfa Romeo und Jeep sowie im Nurtzfahrzeugbereich IVEVO ond Magirus. Nicht zu unterschätzen ist die Abdeckung von Fiat-analogen Motoren in Autos anderer Hersteller wie z.B. Citroen. Die mit dem Peugeot-Konzern-Dach PSA labgeschlossenen Fusionsvereinbarungen endeten im Zusammenschluss von Fiat-Chrysler mit der PSA-Gruppe. Beide Unternehmensgruppen gehören heute zum Automobilkonzern Stellantis.
Wohnmobilisten trifft es jetzt besonders
Der Wohnmobil Abgasskandal: Dem KBA ist seit 2016 bekannt, dass FIAT manipuliert und Grenzwerte vielfach nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Seit 2016 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen eingehalten werden. Während normale Transporter eher unterpreisig im Handel sind, kosten Wohnmobile viel Geld.
DUH untersucht Wohnmobile
Die Deutsche Umwelthilfe hat zwei Fiat-Reisemobile der Euronorm 5 untersucht. Bei den Messungen wurden die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden deutlich überschritten. Der Ducato 150 Multijet im Wohnmobil Pilote G700G überschritt den Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, ein Dethleffs T715 mit Ducato 150 Multijet lag beim 9,9-Fachen des erlaubten Wertes. Der Grenzwert für Stickoxid-Emissionen für leichte Nutzfahrzeuge der Abgasnorm Euro5 beträgt 280 mg NOx/km. Eine Fehlermeldung wird in den Fahrzeugen nicht angezeigt. Die DUH schließt aus den Werten auf das Vorhandensein einer Abschaltvorrichtung.
Das Dethleffs Wohnmobil auf Basis des Fiat Ducato überschritt den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß um fast das Zehnfache. Im Durchschnitt der durchgeführten Messungen, die bei Außentemperaturen zwischen 6 und 8 Grad durchgeführt wurden, lagen die Stickoxid-Emissionen bei 2.779 mg/km. Das Wohnmobil Pilote kam bei den Messungen auf einen Durchschnittswert von 1.926 mg/km. Hier wurden die Messungen bei Außentemperaturen zwischen 10 und 15 Grad durchgeführt. Die Typengenehmigung für das Modell Pilote wurde von der italienischen Behörde erteilt, für die Genehmigung des Dethleffs Wohnmobil war das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig.
Nutzungsentgelt bei Wohnmobilen
Bei Verfahren um Schadenersatz, der durch vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung - § 826 BGB - begründet ist, muss den verantwortlichen Herstellern nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshofes) Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometern gezahlt werden. Nutzungsersatz oder Nutzungsentschädigung ist jedoch in der Rechtsprechung höchst umstritten. Eine Entscheidung des EuGH steht noch aus. Eine Vorlage des Landgerichts Stuttgart (Az.: 3 O 236/20) an den EuGH soll unter anderem genau diese Frage klären. Bei hochwertigen Wohnmobilen kann das jedoch aktuell dazu führen, dass der Schadenersatzanspruch niedriger ist, als der aktuelle Marktwert der Fahrzeuge. Allerdings gibt es Tendenzen, nach denen die mögliche Nutzungsdauer und nicht die gefahrenen Kilometer zur Berechnung der Nutzung herangezogen wird. Das Koblenzer Urteil zum Aktenzeichen Az. 12 O 316/2 argumentiert übrigens dementsprechend.
Rückgabe des Fahrzeuges ohne Zahlung von Nutzungsersatz? – ja, diese Möglichkeit gibt es. Besonderes Augenmerk ist hier auf die Gewährleistungsrechte zu richten, da hier im Falle einer Nacherfüllung durch Nachlieferung kein Nutzungsersatz durch den Verbraucher zu zahlen ist. Diese Ansprüche können aber nur gegenüber dem Händler geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren – also auch Fahrzeugen - beträgt 2 Jahre. Der BGH hat bereits 2019 illegale Abschalteinrichtungen als Sachmangel eingestuft. Für Verbraucher eröffnet sich damit die Chance, ihre neu gekauften Fahrzeuge in der Gewährleistungsfrist zurückzugeben und auf keinen Kosten sitzenzubleiben. Bei der Gewährleistung genügt einfach das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, um ans Ziel zu kommen.
Einige Kanzleien empfehlen ihren Mandanten, u.a. bei älteren Ansprüchen aus deliktischer Haftung nach § 826 BGB, auf Feststellung zu klagen. Sogenannte Feststellungsklagen klären das Bestehen des Anspruchs, ohne dass das Fahrzeug anschließend bereits Zug um Zug gegen Schadenersatz zurückgegeben werden muss. Es wird eben nur festgestellt, dass ein Anspruch besteht. Rechtsanwältin Nicole Bauer, Fachanwältin für Verkehrsrecht: „Das Vorgehen muss auf die jeweiligen Ansprüche exakt angepasst werden, eine allgemeingültige Empfehlung gibt es da nicht! Wir prüfen jeden Einzelfall individuell und ermitteln die sachgerechteste Vorgehensweise.“
Juristische Möglichkeiten
- Außergerichtliche Streitschlichtung
Ohne Gerichtsverfahren ist die Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs derzeit nicht möglich - zumindest gibt es keine Hinweise auf ein mögliches Entgegenkommen von Händlern und Herstellern. - Gewährleistung durch den Händler:Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Reise- und Wohnmobilen beträgt 2 Jahre. Der Händler ist verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern. Hieraus folgen verschiedene Rechte: Nacherfüllung: Der Käufer muss den Mangel beseitigen. Eine Nacherfüllung ist im Dieselskandal bislang nicht technisch darstellbar. Der Käufer kann jedoch die Nachlieferung einer mangelfreien Sache einfordern und muss sodann keinen Nutzungsersatz zahlen. Beim Rücktritt wird der Kaufvertrag rückabgewickelt und der Verkäufer muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, auf Minderung des Kaufpreises zu klagen. Der Schaden – die manipulierte Abgasreinigung - wird aber so nicht behoben. Die Gefahr einer behördlich angeordneten Stilllegung des Fahrzeugs ist nicht gebannt.
- Die Leistungsklage
Es ist möglich, Hersteller von Reise- und Wohnmobilen wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung zu verklagen. Dabei wird aktuell der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung als Schadenersatz verhandelt. Wichtig dabei: Die Laufleistung eines Wohnmobils dürfte mit mindestens 350.000 Kilometern angesetzt werden, sodass Wohnmobile mit geringer Laufleistung hohe Schadenersatzansprüche auslösen. - Die Feststellungsklage
Diese Klageform klärt ausschließlich, ob ein Anspruch besteht.
Betroffene Wohnmobile
Eigentlich ist es müßig, die Liste der Hersteller aufzuzählen, da es in der Wohnmobilproduktion kaum Alternativen zu Ducato oder IVECO gibt. Wohnmobile mit VW oder Mercedes-Motoren sind sehr hochpreisig und ebenso vom Dieselskandal betroffen. Daher ist eigentlich für jedes von einem Motor europäischer Produktion angetriebenen Wohnmobil davon auszugehen, dass es in den Abgasskandal verwickelt ist. Konkrete Hinweise liefern DUH-Untersuchungen derzeit für Modelle von Dettlefs und Pilote. In den Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft werden im Camper-Bereich folgende Motoren verdächtigt:
- 110 Multijet – Motorkennung F1AE3481G
- 115 Multijet – Motorkennung 250A1000
- 150 Multijet – Motorkennung F1AE3481D
- 180 Multijet – Motorkennung F1CE3481E
Fahrzeuge, die von diesen Motoren angetrieben sind, dürfen in Europa nicht zugelassen werden und sind daher derzeit ohne gültige Zulassungsgenehmigung unterwegs.
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Was sagt der ADAC dazu?
Wir zitieren folgenden Auszug aus einer ADAC-Pressemitteilung von Ende November 2020
Was können Fiat-Kunden jetzt tun?
Wer jetzt tätig werden sollte, sind Fiat-Besitzer, deren Diesel nicht älter als 24 Monate ist und die Euro-6-Norm erfüllt. Denn diese Fahrzeuge befinden sich noch innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist. Es empfiehlt sich hier, anwaltlichen Rat einzuholen, inwieweit Sachmängelhaftungsansprüche im Raum stehen.
Bei Fahrzeugen, die bereits älter als 24 Monate sind und sich damit außerhalb der Sachmängelhaftungsfrist befinden, droht aktuell noch kein Risiko, durch Zeitablauf Rechte , bzw. Ansprüche zu verlieren. Die Verjährungsfrist beträgt für diese Verstöße drei Jahre ab Kenntnis (d.h. ab dem öffentlichen Bekanntwerden der Manipulationen). Geht man davon aus, dass die Manipulationsvorwürfe einer breiten Öffentlichkeit erst in diesem Jahr - also 2021 - bekannt geworden sind, wird die Verjährungsfrist daher voraussichtlich erst Ende des Jahres zu laufen beginnen. Sie endet dann frühestens am 31.12.2023.
Derzeit sind noch keine Gutachten veröffentlicht, die eine (vorsätzliche) Manipulation eindeutig belegen. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft. Sollten die Ermittlungen den Vorwurf der betrügerischen Manipulation bestätigen, kann das Ergebnis im Zivilverfahren verwendet werden. Dies vereinfacht die Beweisführung für Betroffene erheblich und dient auch der Beschleunigung im Zivilprozess.